Wer einen Baugrund kauft, hat eine Reihe von Formalitäten und Behördenwege vor sich. Umso besser, wenn man die beteiligten Instanzen – Notar, Rechtsanwalt, Gemeinden, Ämter – kennt oder zumindest weiß, an wen man sich wenden kann. Wir haben daher eine Liste der wichtigsten Kontakte zusammen gestellt:
Zuständig für:
• Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch
• Formulieren des Vertragstextes
• Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
• Treuhändige Verwahrung des Kaufpreises
• Auskunft über die zu erwartenden Kosten
• Information und Beratung bezüglich Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
• Beratung über Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechte etc.
• Selbstberechnung der Steuern
Zuständig für sämtliche Ansuchen und amtlichen Bewilligungsverfahren. In den einzelnen kleineren Gemeinde finden sich die zuständigen Abteilungen im Gemeindeamt; in Niederösterreich gibt es in den großen Verwaltungsbezirken außerdem die Gebietsbauämter
Zuständig für die Vermessung eines Grundstücks im Falle von nicht rechtlich gesicherten Grenzverläufen.
Zuständig für Probebohrungen um die Beschaffenheit des Baugrunds zu überprüfen bzw. den Boden auf etwaige Altlasten zu untersuchen.